DER FAHRPASS
Der Basispass wurde für alle Personen eingeführt, die gleich mit dem FA05 anfangen wollen ohne vorher FA07 abzulegen. Mit dem Basispass wurde eine Voraussetzung geschaffen, die einen gleichen Wissenstand von Teilnehmern mit und ohne FA07 schaffen soll.
Der Fahrpass ist für den Geländefahrer gedacht.
Hier lernt der Fahrer, was im Gelände (und im Straßenverkehr) zu beachten ist.
Dazu gehören :
- Verhalten gegenüber anderen Personen im Gelände
- Vorschriften zum Reitkennzeichen, das gut sichtbar am Zaum zu befestigen ist
- Giftpflanzen und sonstige Gefahren (z. B. Maulwurfshügel)
- Erste Hilfe bei Pferd und Mensch bei Unfällen im Gelände sowie Hilfe rufen
- Überqueren von Straßen
- Verhalten im Straßenverkehr - deutliche Zeichen des Richtungswechsels geben
- eine Kutsche ist ein Fahrzeug. Deshalb gelten hier andere Regeln als beim Reiter. Während der Reiter bei dem Verbot für Fahrzeuge aller Art
weiterreiten darf, ist dieser Weg dem Fahrer verboten. Auch ausgewiesene Reitwege darf ein Fahrer nicht benutzen. Dagegen sind Wanderwege für Reiter
und Fahrer verboten. In Naturschutzgebieten können auch noch andere Einschränkungen bestehen.
Ob Reiter und Fahrer landwirtschaftlicher Verkehr oder forstwirtschaftlicher Verkehr sind, ist meines Wissens nach noch nicht endgültig geklärt.
Meiner Meinung nach verhält es sich folgendermaßen :
Landwirtschaftlicher Verkehr muss einen eindeutigen Bezug zur Landwirtschaft haben.
Ein Reiter ist also kein landwirtschaftlicher Verkehr.
Ein Fahrer der Kutsche ist also auch kein landwirtschaftlicher Verkehr.
Allerdings ist ein Gespannfahrer mit zwei Kaltblutpferden und einem Leiterwagen, auf den Heu oder Stroh geladen wird, wiederum landwirtschaftlicher Verkehr.
Forstwirtschaftlicher Verkehr muss einen eindeutigen Bezug zur Forstwirtschaft haben.
Ein Reiter ist also kein forstwirtschaftlicher Verkehr.
Ein Fahrer der Kutsche ist also auch kein forstwirtschaftlicher Verkehr.
Allerdings ist ein Gespannfahrer mit zwei Kaltblutpferden, die im Wald ausgespannt werden und zum Holzrücken benutzt werden, wiederum forstwirtschaftlicher Verkehr.
Es kommt also auf den jeweiligen Zweck an.
DER FAHRTRAINER (C, B, A) FAHREN
Der Trainer im Fahrsport ist eigentlich Amateurfahrlehrer (das ist die alte Bezeichnung). Daneben gibt es den Berufsfahrlehrer (ausgebildeter Pferdewirt (verschiedene Schwerpunkte) - mit Prüfungsschwerpunkt Fahren). Beide haben die Ausbildereignungsprüfung und dürfen Unterricht erteilen. Es gibt Bundesländer, in denen die Pferdewirt bei ihrer Gesellenprüfung auch ein Gespann fahren können müssen.
Es gibt folgende Trainerlizenzen :
- Trainer C Fahren - Breitensport
- Trainer C Fahren - Leistungssport
- Trainer B Fahren - Breitensport
- Trainer B Fahren - Leistungssport
- Trainer A Fahren - Breitensport
- Trainer A Fahren - Leistungssport
Jeder Trainer C muss mindestens das FA04 besitzen und einen Trainerlehrgang absolviert haben.
Der Trainer B muss mindestens das FA03 und den Trainer C besitzen. Nach einem entsprechenden Lehrgang, der erfolgreich abgeschlossen wurde, ist der Teilnehmer Trainer B. In der Regel qualifiziert sich der Prüfling in seinem Schwerpunkt (Basissport oder Leistungssport) weiter.
Der Trainer A muss mindestens das FA02 und den Trainer B besitzen. Nach einem entsprechenden Lehrgang, der erfolgreich abgeschlossen wurde, ist der Teilnehmer Trainer A. In der Regel qualifiziert sich der Prüfling in seinem Schwerpunkt (Basissport oder Leistungssport) weiter.
Für den Trainer (C, B, A) Leistungssport werden zusätzlich Turniererfolge in den Klassen A oder M oder S (je nach Trainerstufe) verlangt.
Sehr erfolgreiche Trainer A Leistungssport können Landestrainer an einer Landes Reit- und Fahrschule werden.
Besonders erfolgreiche Trainer A Leistungssport können zum Bundestrainer ihrer Disziplin ernannt werden.