WAS GEHÖRT IN DIE STALLAPOTHEKE ?

Grundsätzlich gehört alles das in die Stallapotheke was für die Erste Hilfe am Pferd benötigt wird oder benötigt werden kann.

Zusätzlich gehören in die Stallapotheke alle aktuell tierärztlich verordneten Medikamente (auf das Verfallsdatum und die Lagerhinweise des Medikaments achten; auch die Hinweise zur Schlachtung des Pferdes "Wartezeit essbares Gewebe" sollen beachtet werden).

Nicht in die Stallapotheke gehören Dopingmittel und Werkzeuge (Hufmesser bei Hufgeschwüren; Hufabtastzange um eine Lahmheit zu diagnostiezieren; Nasenbremse zur Ruhigstellung des Pferdes). Diese Geräte gehören zu den Werkzeugen.

 

Materialien für die Erste Hilfe am Pferd

Für die Erste Hilfe am Pferd (für ein Pferd) benötigt man :

      Verbandsmaterial 

          Watte (zum Polstern)

          sterile Kompressen (als Wundauflage)

          Plastiktüten (für feuchte Verbände)

          1 Liter Messbecher (für das Angießen von feuchten Verbänden)

          Bandagierunterlagen (für feuchte Verbände)

          Bandagen (für feuchte Verbände) - mindestens 4 Stück zum Wechseln

          Haftbandagen (für trockene Verbände) - mindestens 6 Stück, da nur einmal benutzbar

          alter Jute Sack (für Hufverbände)

          Klebeband (z. B. Panzerband für Hufverbände)

 

      allgemeine Medikamente

          Rivanol (zum Ansetzen einer Rivanollösung für feuchte Verbände)

          Azetat (zum Anrühren als Brei und Einstreichen des betroffenen Beines)

          Lebertran - Zink Salbe (zur besseren Wundheilung)

          Wurmkur (nur kurzzeitig bis zur Anwendung)

          Blauspray und / oder Silberspray (zur Desinfektion oberflächlicher Wunden) 

             - nicht an Stellen anwenden, die ständig gedehnt und zusammengezogen werden (z. B. Krone)

          Kodan Tinktur oder auch Betaisodona (Achtung enthält Jod)

          Drachenbluttinktur

 

     Sonstiges

          Fiebertermometer

          Kühlgel (z. B. Tensolvet) (Verfallsdatum beachten)

          Kühlkompressen oder Kühlgamaschen

          Wärmegamaschen

          Einwegrasierer (zum Rasieren der verletzten Stelle)

          Rufnummer des Tierarztes

          Rufnummer und Adresse der nächsten Tierklinik

 

tierärztlich verordnete Medikamente

Hier gehört alles hin, was aktuell vom Tierarzt verordnet wurde und auf Anweisung des Tierarztes angewendet werden soll.

      Ein gutes Beispiel hierfür ist Hustensaft, der über das Futter verabreicht wird.

      Auch Tensolvet ist ein Medikament für Pferde. Gleiches gilt für die Wurmkur.

      Diese Medikamente sind insofern eine Ausnahme weil sie (gerade in größeren Beständen) eigentlich immer gebraucht werden und somit ständig in der Stallapotheke verfügbar sein müssen.

      Equipalazone (Schmerzmittel für Pferde) kann in bestimmten Fällen auf Anweisung des Tierarztes verabreicht werden.

      Es steht aber auch auf der Dopingliste. Nur wenn ein Tierarzt bescheinigt hat, dass das Mittel zur Behandlung einer

      bestimmten Krankheit benötigt wird, dann darf der Pferdesportler trotzdem am Turnier teilnehmen.

      Im Einzelfall ist dagegen auch nichts einzuwenden.

      Es wird allerdings bedenklich wenn plötzlich 30 % aller Turnierteilnehmer ein solches tierärztliches Attest vorweisen können.

      Hier steht die Frage im Raum, ob das nicht Gefälligkeitsatteste von dem Tierarzt des Stalles sind (weil zum Beispiel

      mit dem Wechsel des Tierarztes gedroht wird).

 

nicht in die Stallapotheke gehören 

Spritzen und Kanülen sollen nur von medizinisch ausgebildetem Personal benutzt werden.

Ein Arzt, Pfleger oder eine Schwester in der Humanmedizin sind sicherlich diesbezüglich ausgebildet.

Diese Personen können auch beim Pferd Spritzen und Kanülen benutzen.

Es sollten sich allerdings nicht absolute Laien anmaßen, dies auch tun zu können.

Werkzeuge aller Art, egal wie sehr sie für bestimmte Zwecke nützlich sind, gehören zu den Werkzeugen und nicht in die Stallapotheke. Werkzeuge sind in der Regel nicht steril.