GESETZE
Der Pferdesportler unterliegt einer ganzen Reihe von Gesetzen und Verordnungen. Dabei macht es einen Unterschied, ob er privat oder geschäftlich seinen Sport ausübt.
PRIVATER BEREICH
Im privaten Bereich unterliegt der Reiter und der Pferdehalter folgenden Gesetzen und Verordnungen.
Tierschutzgesetz
Tierseuchengesetz und Tierseuchenkasse
Tierhalterhaftung und Tierhüterhaftung
Straßenverkehrsordnung
Naturschutzgesetz
Reitwegeabgabe
Mehrwertsteuergesetz bei der Stallmiete und dem Einkauf von Pferdesportartikeln
Energiesteuer für die Fahrt zum Pferd und zum Transport des Pferdes
Natürlich wirken da auch noch verschiedene Ämter und Behörden mit.
Untere Naturschutzbehörde (Reitwegeabgabe), Verinäramt (Amtstierarzt; Tierschutzgesetz, Tierseuchengesetz), Straßenverkehrsamt (Straßenverkehrsordnung; Verkehrsschilder für Reiter und Fahrer), Ordnungsamt (Tierschutzgesetz)
Diese Gesetze sind nicht alle gleichzeitig in Kraft. Das Tierseuchengesetz tritt erst in Kraft wenn der Schadensfall eingetreten ist. Gleiches gilt für die Tierhalterhaftung und die Tierhüterhaftung.
GEWERBLICHER BEREICH
Im gewerblichen Bereich kommen dazu noch die Unternehmenssteuern sowie weitere Ämter und Behörden
Einkommenssteuer
Vorsteuer
Lohnsteuer der Arbeitnehmer (Reiter und Stallpersonal sowie Verwaltung)
Lohnsummensteuer
Kapitalertragssteuer
Berufsgenossenschaft
Krankenkassen
Arbeitsagentur
Finanzamt
ORGANISATIONEN
Zusätzlich unterliegt der Reiter noch den Regeln der Deutschen Reiterlichen Vereinigung oder dem Direktorium für Vollblutzucht und -rennen.
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung und das Direktorium für Vollblutzucht und -rennen sind vom Gesetzgeber beauftragt worden Regeln in ihren Bereichen aufzustellen und öffentliche Aufgaben zu übernehmen.
Zum Beispiel legte die Politik fest, dass jedes Pferd einen Pferdepass braucht. Die genauen Bestimmungen haben die genannten Organisationen in Zusammenarbeit mit den Zuchtverbänden festgelegt.
Dazu gehört auch die Sportgerichtsbarkeit der beiden genannten Organisationen. Bei Streitfällen sind zuerst die Sportgerichte anzurufen bevor eine Streitigkeit den ordentlichen Gerichten übergeben werden kann.
Deutsche Reiterliche Vereinigung (APO, LPO, WBO)
Deutsche Reiterliche Vereinigung - Turniersport (Startgeld, Nenngeld und Preisgelder)
Zuchtverband (Körungen, Zuchtbücher [Hengstbücher und Stutbücher], Hengstleistungsprüfungen, Zuchtstutenprüfungen usw.)
Pferdesportverband (Landesverband, Landeskomission Pferdesport) (Urkunden, Abzeichen, Trainer Lizenzen, Zuerkennungen, Bestandsschutz für Inhaber von alten Abzeichen, öffentliche Verleihungen von goldenen Abzeichen usw.)
Berufsorganisationen ([Deutscher Reiter und Fahrer Verband] DRFV, [Verband der Freizeitreiter und -Fahrer in Deutschland] VFD, [Deutsches Kuratorium für therapeutisches Reiten] DKThR, [Europäische Westernreiter Union] EWU. [Deutsche (Turnier)Richter Vereinigung] DRV, [Direktorium für Vollblutzucht und -rennen] DVR usw.)
Obwohl ich sicherlich nicht alle Gesetze und Verordnungen sowie Organisationen aufgeführt habe, die auf den Reiter und Pferdehalter (privat oder gewerblich) zukommen, so ist diese Auswahl doch schon ziemlich umfangreich.