GEWÄHRSMÄNGEL
Die Gewährsmängel sind Mängel an der Sache Pferd, die einen Rücktritt vom Kauf des Pferdes begründen. Rechtlich gesehen ist die Sache Pferd mit so schweren Mängeln behaftet, die eine Rückabwicklung des Kaufes erlaubt. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn der Verkäufer beweisen kann, dass er den Käufer vor dem Verkauf über den Gewährsmangel aufgeklärt hat und der Käufer das Pferd trotzdem gekauft hat.
Ich will hier nicht weiter auf die rechtliche Seite eingehen, weil die Gewährsmängel kilometerlange Aktenordner bei deutschen Gerichten füllen.
Die Gewährsmängel :
Dummkoller
Rotz
Koppen
periodische Augenentzündung
Dämpfigkeit
Kehlkopfpfeifen