DEUTSCHE ORGANISATIONEN
LWK, Pferdezuchtverbände, Pferdesportverbände, Landeskommissionen, Landesreiterverbände
LWK = Landwirtschaftskammer.
Die Landwirtschaftskammern legen in Zusammenarbeit mit der FN die Berufsbilder der Pferdewirte (Zucht, Haltung und Service, Spezialreitweisen und Reiten) und die Prüfungsinhalte fest.
Die Landwirtschaftskammern legen in Zusammenarbeit mit dem Direktorium für Vollblutzucht und -rennen die Berufsbilder der Pferdewirte (Zucht (Vollblüter) und Rennreiten) und die Prüfungsinhalte fest.
Die Pferdezuchtverbände legen innerhalb des von der FN oder dem Direktoriums vorgegebenen Rahmens ihre eignen Zuchtziele fest. Sie sind auch für die Ausrichtung und Durchführung von Pferdeleistungsschauen (Hengstleistungsprüfung, Stutenleistungsprüfung, Körungen) verantwortlich. Eine Körung ist die Zuchterlaubnis für einen Hengst. Sie macht aus einem Hengst einen Deckhengst.
Außerdem führen die Zuchtverbände für ihre jeweilige Pferderasse die Zuchtbücher (Hengstbücher und Stutbücher).
Jeder Züchter einer Pferderasse muss Mitglied in dem entsprechenden Pferdezuchtverband sein.
Wenn das Fohlen alt genug ist (mindestens Jährling), bekommt es einen Chip (Personalausweis de Pferdes). Dieser Chip kann von einem beauftragten Mitarbeiter eines Pferdezuchtverbandes, einem Tierarzt oder einer anderen berechtigten Person gesetzt werden. Mit den dabei erzeugten Daten wird der Pferdepass (vom Direktorium oder der FN oder dem Zuchtverband) erstellt.
Der Pferdesportverband (besser Landespferdesportverband) ist das Bindeglied zwischen dem Bundesland (der Politik) und den Reitsportorganisationen des Bundeslandes. Hier ist auch die Landeskommission und der Landesreiterverband angesiedelt.
Der Landespferdesportverband vergibt zum Beispiel Trainerlizenzen im Auftrag des DOSB.
Er vergibt auch Qualifikationen im Auftrag der FN, wenn diese nicht durch eine diesbezügliche Prüfung erworben wurde sondern von der FN zuerkannt wurde. Alternativ kann diese Qualifikation auch direkt von der FN erteilt werden.
Die Landeskommission für den Reitsport regelt die Ausbildung und den Einsatz von Prüfern (bei Abzeichenprüfungen), Richtern und Turnierfachleuten (z. B. Parcourbauer usw.) (bei Reitturnieren).
Unterhalb des Landespferdesportverbandes liegen die Landesreitschulen und die Landesfahrschulen. In der Regel sind diese gleichzeitig auch die Landesleistungszentren für die ausgewiesenen Disziplinen.
In Warendorf in Nordrhein - Westfalen gibt es die Deutsche Reitschule. Sie ist öffentlich nicht zugänglich. Ihre Aufgabe ist die Ausbildung und Prüfung von Pferdewirten. Diese legen hier ihre Zwischenprüfung, ihre Gesellenprüfung und eventuell auch ihre Meisterprüfung ab. Mit dieser sind die Absolventen berechtigt einen Pferdesportbetrieb zu führen und Auszubildende auszubilden.
Unterhalb dieser Institutionen liegen dann die Reitvereine, Privatställe und Turnierställe.