LEBENSENDE

Das Pferdeleben kann auf verschiedene Weisen enden.

 

NATÜRLICHER TOD 

Das Pferd erleidet einen natürlichen Tod zum Beispiel durch Blitzschlag, aber manchmal brennt  ein Stall und nicht alle Pferde können gerettet werden. Dann kommt es zuerst zur Rauchvergiftung und oftmals stirb das Pferd schon an der Rauchvergiftung bevor es verbrennt.

Das Pferd darf nicht mehr zum Schlachter gebracht werden sondern der Abdecker muss den Kadaver des Pferdes abholen und weiterverarbeiten.

 

EINSCHLÄFERN

Wenn das Pferd unheilbar krank ist, dann kann es auch eingeschläfert werden. Zum Einschläfern kommt der Tierarzt und gibt dem Pferd zuerst eine Beruhigungsspritze und anschließend eine überdosierte Betäubungsspritze. Es ist egal was im Pferdepass steht.

Das Pferd darf nicht mehr zum Schlachter gebracht werden sondern der Abdecker muss den Kadaver des Pferdes abholen und weiterverarbeiten.

 

SCHLACHTER UND NOTSCHLACHTUNG

Wenn das Pferd beispielsweise nicht mehr finanziert werden kann (das Pferd ist gesund), gibt es die Möglichkeit das Pferd an den Schlachter zum Schlachtpreis zu verkaufen.

Im Pferdepass muss das Pferd als Schlachtpferd eingetragen sein.

Das Pferd darf keine Medikamente bekommen. Der Schlachter schlachtet das Pferd und macht daraus Fleisch und Wurst. 

 

NOTSCHLACHTUNG

Für eine Notschlachtung muss plötzlich ein lebensbedrohendes Ereignis eingetreten sein und das Pferd darf keine Medikamente erhalten. Z. B. bei der Fohlengeburt kam es zu einer Darmzerreissung der Mutterstute.

Wenn man dann den Schlachter anruft und er das Pferd abholt und mit dem Bolzenschussgerät tötet handelt es sich um eine Nottötung. 

Im Pferdepass muss das Pferd als Schlachtpferd eingetragen sein.

Das Pferd darf keine Medikamente bekommen. Der Schlachter schlachtet das Pferd und macht daraus Fleisch und Wurst.