BEINBRÜCHE

Ein Beinbruch ist meist ein Todesurteil für das Pferd. Trotzdem sollte man unterscheiden zwischen dem Bruch eines Griffelbeins oder dem Bruch eines Röhrbeins, des Oberarms oder dem Oberschenkel.

GRIFFELBEINBRUCH

Beim Griffelbeinbruch handelt es sich um einen Bruch des Griffelbeins. Das Griffelbein ist nicht lebensnotwendig für das Pferd. Hier können operativ die Trümmer des Bruchs oder das gesamte Griffelbein entfernt werden. Das verheilt meist problemlos. Allerdings ist meist nicht nur das Griffelbein sondern auch das Röhrbein betroffen.

 

RÖHRBEINBRUCH

Ein Bruch des Röhrbeins ist in der Regel ein Todesurteil für das Pferd. Man kann das Pferd zwar monatelang in einen Deckengurt aufhängen, damit das Pferd sein eingegipstes Bein nicht bewegen kann, aber selbst wenn das gelingt ist das betreffende Bein für den Rest des Lebens des Pferdes immer eine Schwachstelle, die bei einer großen Belastung sofort wieder brechen wird. 

Deswegen wird in diesem Fall neben der großen finanziellen Belastung das Pferd auf Dauer unbrauchbar (bzw. nur eingeschränkt nutzbar). 

Außerdem wird man den finanziellen Aufwand nur bei einem sehr wertvollen Pferd überhaupt eingehen.

 

OBERSCHENKELBRUCH

Ein Oberschenkelbruch kommt nur sehr selten vor, weil dieser Knochen wesentlich dicker und stabiler ist. Er ist allerdings nicht unmöglich und ist ebenfalls ein Todesurteil für das Pferd.

 

OBERARMBEINBRUCH

Ein Oberarmbeinbruch kommt nur sehr selten vor, weil dieser Knochen wesentlich dicker und stabiler ist. Er ist allerdings nicht unmöglich und ist ebenfalls ein Todesurteil für das Pferd.