GRUNDSÄTZLICHES :
JEDER DARF NUR DIE ABZEICHEN TRAGEN DIE ER SELBST ERWORBEN HAT ODER DIE IHM VERLIEHEN WURDEN ODER DIE ER ZUERKANNT BEKOMMEN HAT.
ZUWIDERHANDLUNGEN WERDEN VON DER DEUTSCHEN REITERLICHEN VEREINIGUNG STRAFRECHTLICH VERFOLGT !
ICH HABE KEINE ERLAUBNIS UM DIE BILDER DER ABZEICHEN ZU ZEIGEN.
ALTE ABZEICHEN
Die alten Abzeichen im Reiten, Fahren und Voltigieren werden nicht mehr vergeben aber sie behalten ihre Gültigkeit.
Jedermann darf sie bei Militaria Händlern erwerben, aber nur die Personen, die die Abzeichen rechtmäßig erworben haben, dürfen sie auch tragen, obwohl heutzutage ein anderes Abzeichensystem existiert.
Andere Personen (zum Beispiel Sammler von Sportabzeichen) dürfen diese Abzeichen erwerben und in Vitrinen ausstellen oder mit ihnen handeln, aber sie dürfen sie nicht tragen.
Ich darf beispielsweise das alte DRA IV (kleines Reitabzeichen) tragen, weil ich bei der Prüfung zum Pferdewirt auch Reiten musste.
Außerdem darf ich auch das DFA III tragen, weil ich es in einer Abzeichenprüfung erworben habe.
Diese Personen, die ihr Abzeichen damals erworben haben, haben auch nur diese Abzeichen und nicht die neuen Abzeichen. Sie können also nur die alten Abzeichen tragen.
Für den Fall, dass jemand zwar ein altes Abzeichen berechtigt tragen darf, er es aber verloren hat oder es ihm gestohlen wurde, dann muss er versuchen ein entsprechendes Abzeichen bei einem Militaria Händler zu erwerben. Diese Abzeichen werden von der FN nicht mehr vergeben und sind auch beim zuständigen Pferdesportverband nicht mehr vorrätig.
Wer Kontakt mit dem Hersteller der Abzeichen aufnehmen will, um ein solches Abzeichen direkt beim Hersteller anzufordern, wird ebenfalls Pech haben. Der Hersteller darf diese Abzeichen zwar herstellen, aber nicht verkaufen. Er muss alle hergestellten Abzeichen an den Auftraggeber ausliefern.
Der Auftraggeber (im Reitsport die FN) hat alle Rechte an den Abzeichen und verfolgt jeden Mißbrauch.