IM GELÄNDE REITEN
Wer im Gelände reiten will, hat einiges zu beachten.
Zu allererst muss das Pferd geländesicher sein oder eben geländesicher gemacht werden.
Zusätzlich ist beim Reiten in Wald und Flur darauf zu achten, dass das Pferd nicht überfordert wird (also nicht mit einem untrainierten Pferd 3 Stunden ins Gelände gehen) und auch alle anderen Menschen (Fußgänger (mit und ohne Hund), Radfahrer, Autos) sollen nicht gefährdet werden.
Nicht jeder Mensch, der einem Pferd mit Reiter begegnet, hat keine Angst vor Pferden. Deshalb nicht im Galopp an den anderen Menschen vorbeipreschen, sondern zum Schritt durchparieren und langsam die begegnenden Menschen passieren.
Gleichzeitig gibt es verschiedene plötzlich auftretende Gefahren, die zum Scheuen und / oder Durchgehen des Pferdes führen können (z. B. aus einem Gebüsch auffliegende Vögel, plötzliche Begegnungen mit Wild, Waldarbeiter mit Motorsäge, Menschen mit Laubbläsern aber auch plötzlich lautlos von hinten kommende Elektrofahrräder).
Außerdem hat der Reiter nicht auf Wanderwegen oder in Schonungen zu reiten. Natürlich darf er auch nicht im Wald reiten, wenn dieser wegen Sturmschäden eines vorangegangenen Orkans gesperrt ist.
Der Reiter hat beim Benutzen von öffentlichen Wegen, beim Reiten in Wald und Flur sein Reitkennzeichen gut sichtbar am Zaumzeug des Pferdes anzubringen. Das Reitkennzeichen beweist, dass der Reiter die Reitwegeabgabe des aktuellen Jahres bezahlt hat. Natürlich ist damit auch bewiesen, dass der Reiter registriert ist.
Wenn sich durch den Reiter jemand gefährdet sieht, dann kann er die Nummer des Reitkennzeichens notieren und sich beim Förster oder der unteren Naturschutzbehörde beschweren.
Dazu hat er auch noch einige Verkehrsschilder zu beachten. Der Reiter ist mit seinem Pferd kein Kraftfahrzeug oder Fahrzeug aber auch kein Fußgänger selbst wenn das Pferd barhufig unterwegs ist.
REITWEG Wo dieses Schild steht, muss der Reiter mit seinem Pferd
diesen Weg benutzen. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer ist dieser
Weg gesperrt.
REITEN VERBOTEN Wo dieses Schild steht darf der Reiter mit
seinem Pferd nicht reiten. Das Führen des Pferdes ist dagegen hier
grundsätzlich erlaubt.
VERBOT FÜR FAHRZEUGE ALLER ART Da der Reiter mit
seinem Pferd kein Fahrzeug ist, darf er das Schild getrost ignorieren.
FUSSGÄNGER Hier darf der Reiter mit seinem Pferd nicht reiten.
Allerdings ist es erlaubt abzusteigen und das Pferd zu führen.
VERBOT FÜR EIN- UND ZWEISPURIGE KRAFTFAHRZEUGE
Hier darf der Reiter mit seinem Pferd das Schild getrost ignorieren weil
er weder ein Fahrzeug noch ein Kraftfahrzeug ist.
Neben den offiziellen Verkehrszeichen, kann jeder Grundstücksbesitzer an den Grenzen seines Grundstücks ein privates Schild "Reiten verboten", ein durchgestrichenes oder durchkreuztes Hufeisen oder ähnliches anbringen.
Obwohl dies keine Schilder im Sinne der StVO sind, sind sie dennoch vom Reiter zu beachten.