ORGANISATION 

- STRUKTUR der Organisationen (national und international)

- Organisationen in Deutschland (FN, DVR, DKThR, VFD, EWU, DRFV  usw.)

- Sonstige Organisationen (LWK, Pferdezuchtverbände, Pferdesportverbände, Landeskommissionen, Landesreiterverbände usw.)

- Funktionsträger (Trainer, Richter, Prüfer usw.)

- Berufe rund ums Pferd (Pferdewirte, Tierarzt, Hufschmied, Transportunternehmen usw.)

 

TRAINER IM PFERDESPORT

An der Basis arbeiten die Trainer. Es gibt zwei verschiedene Ausbildungsrichtungen für Trainer und drei Trainer - Lizenzstufen (Trainer C, Trainer B, Trainer A).

Um Trainer werden zu können, muss man Mitglied in einem Pferdsportverein sein und mindestens das Abzeichen 4 der jeweiligen Disziplin (Reiten = RA4, Fahren = FA4, Voltigiieren = VA4) besitzen sowie einen Erste Hilfe Kurs (nicht älter als 2 Jahre) nachweisen können. Dazu gehört noch ein Polizeiliches Führungszeugnis als Grundvoraussetzung für den zu absolvierenden Lehrgang.

Es wird empfohlen zuerst einen Lehrgang zum Trainerassistenten zu absolvieren und danach für mindestens 1 Jahr einem Trainer zu assistieren, bevor man den ebenfalls vorgeschriebenen Trainerlehrgang absolviert. Der Weg über den Trainerassistenten ist allerdings nicht zwingend vorgeschrieben. 

Näheres können Sie hier erfahren.

Bitte beachten :

Es gibt Trainer Breitensport und Trainer Leistungssport. Es ist aber nicht einfach zu wechseln.

Wer Trainer C Breitensport ist und Trainer B Leistungssport werden will hat zwei Möglichkeiten das zu erreichen.

1.) LEICHT :   Er legt, nachdem er ein Jahr im Besitz der Trainer C Lizenz ist,  eine Prüfung zum Trainer C Leistungssport ab. Danach wartet er wieder ein Jahr und legt dann die Prüfung zum Trainer B Leistungssport ab.

2.) SCHWER : Er legt, nachdem er ein Jahr im Besitz der Trainer C Lizenz ist,  eine Prüfung zum Trainer B Breitensport ab. Danach wartet er wieder ein Jahr und legt dann die Prüfung zum Trainer B Leistungssport ab.

Gleiches gilt, wenn man das im Bereich von der Trainerstufe B zur Trainerstufe A machen will.

Der Bundestrainer wird von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung in Zusammenarbeit mit dem DOKR berufen und der Bundestrainer muss die Trainer A Leistungssport Lizenz besitzen und sich durch eigene Turniererfolge der Klasse S in Internationalen Prüfungen sowie durch herausragende Leistungen als Trainer A Leistungssport qualifiziert haben.

Die Lizenzen der Trainerklasse C und B müssen alle 4 Jahre verlängert werden. Die Lizenzen der Trainerklasse A müssen alle 2 Jahre verlängert werden.

Schwierig wird es bei Personen, die gleichzeitig Trainer in verschiedenen Disziplinen sind. Sie müssen beide Trainerlizenzen getrennt verlängern.

Beispiel :

Eine Person ist gleichzeitig Trainer C Reiten und Trainer C Fahren. Wenn sie die Lizenzen verlängern will, muss sie eine Anzahl von Lerneinheiten (15  LE) für Reiten und eine Anzahl von Lerneinheiten (15  LE) für Fahren nachweisen, damit diese Lizenzen verlängert werden.

Jede Weiterbildung, aus der man diese Lerneinheiten erhält, gilt nur einmal. Die Person aus dem Beispiel muss also insgesamt mindestens 30 Lerneinheiten nachweisen. Diese Lerneinheiten können in dem Zeitraum zwischen der Ausstellung und der ersten Verlängerung bzw. zwischen zwei Verlängerungen erworben werden. Wieviele Lerneinheiten auf jeder Trainerstufe benötigt werden ist in der APO geregelt.

Natürlich muss ein Teil (ungefähr die Hälfte) der Lerneinheiten fachspezifisch sein.

In unserm Beispiel braucht die Person 8 Lerneinheiten aus dem Bereich Reiten und 7 weitere Lerneinheiten aus anderen Bereichen um die Trainerlizenz im Reiten zu verlängern. Gleiches gilt analog für das Fahren. 

Hat unsere Person beispielsweise 8 LE im Reiten und 8 LE in anderen Bereichen, so verfällt die überzählige Lerneinheit. Sie kann nicht auf Fahren angerechnet werden.