ERSTE HILFE FÜR DEN REITER

Jeder Reiter sollte einen Erste Hilfe Kurs absolviert haben und diesen alle zwei Jahre auffrischen.

Deswegen wurde mit der Neuordnung der Reit- und Fahrzeichen für den Erwerb des RA5 sowie für den Erwerb des FA5 der Erste Hilfe Kurs als Voraussetzung festgelegt.

In einem Reitverein oder auch einem Privat- oder Turnierstall sind immer genügend Personen anwesend die Erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst rufen können

Nach einem Unfall soll dem verunfallten Reiter Erste Hilfe geleistet werden. Natürlich ist die Erste Hilfe vom jeweiligen Unfall abhängig und damit unterschiedlich. Eine Platzwunde kann gereinigt werden, mit einer Kompresse abgedeckt und mit einem Verband fixiert werden.

Bei einem Knochenbruch dagegen ist dieser ruhig zu stellen (darf nicht bewegt werden).

Bei einer Ohnmacht ist die stabile Seitenlage anzuwenden.

Anders sieht es im Straßenverkehr und Gelände aus. Während man im Straßenverkehr davon ausgehen kann, dass früher oder später man von anderen Verkehrsteilnehmern gefunden wird, ist das im Gelände nicht der Fall. Wenn der Reiter Pech hat liegt er in einem schwer zugänglichen Bereich.

Deshalb sollte man in das Gelände grundsätzlich nur zu zweit gehen und auf jedem Pferd (an jedem Sattel) eine Satteltasche mitgeführt werden, die ein Erste Hilfe Kissen für den Menschen, ein Erste Hilfe Set für das Pferd sowie mehrere Haftbandagen und Watte enthält. Damit hat man dann im Falle eines Unfalls alles Notwendige dabei. 

In jedem Fall ist der Rettungsdienst zu rufen. Das kann unter Umständen schwierig werden, wenn an der Unfallstelle kein Mobilfunknetz verfügbar ist.