ZUCHTBÜCHER

Jeder Pferdezuchtverband führt die Zuchtbücher für sein Zuchtgebiet. Darüber hinaus führen die großen Pferdezuchtverbände im Auftrag meist zusätzlich für weniger bekannte Zuchtgebiete ebenfalls die Zuchtbücher.

Es gibt die Hengstbücher (Hengstbuch I, Hengstbuch II, Anhang, Vorbuch, Fohlenbuch) und die Stutbücher (Stutbuch I, Stutbuch II, Anhang, Vorbuch, Fohlenbuch).

Nachdem eine Zuchtstute von einem Zuchthengst gedeckt wurde, erhält der Besitzer der Zuchtstute eine Deckbescheinigung.

Nach dem Abfohlen stellt der Besitzer der Zuchtstute eine Abfohlmeldung aus, die er innerhalb von 7 Tagen zusammen mit der Deckbescheinigung (jeweils in Kopie) an den zuständigen Pferdezuchtverband schickt. Dieser stellt daraufhin entweder einen Abstammungsnachweis I, einen Abstammungsnachweis II oder eine Tierzuchtbescheinigung als Geburtsbescheinigung aus.

Hier entscheidet die Abstammung des Fohlens welches Dokument ausgestellt wird. In das Fohlenbuch werden alle Stutfohlen (Fohlenbuch für Stuten) oder alle Hengstfohlen (Fohlenbuch für Hengste) eingetragen, bei denen die Eltern im Zuchtbuch eingetragen sind (davon mindestens ein Elternteil in der Hauptabteilung der Rasse).

Im Alter von drei Jahren (in der Regel nach Körung und Hengstleistungsprüfung bzw. nach der Zuchtstutenprüfung) werden die Jungpferde in das entsprechende Hengstbuch (Hengstbuch I oder Hengstbuch II) oder Stutbuch (Stutbuch I, Stutbuch II) aufgenommen.

Hengste oder Stuten. die diese Voraussetzungen nicht erfüllen können in das Vorbuch Hengste oder Vorbuch Stuten aufgenommen werden.

Der Zuchtverband ist neben den Eintragungen in die Zuchtbücher für Körungen, Hengstleistungsprüfungen und Stutenleistungsprüfungen zuständig.

Dies war nur ein kurzer Überblick über die Aufgaben eines Zuchtverbandes. Wer genaueres wissen will soll sich bei seinem Zuchtverband über das Zuchtprogramm seiner Pferderasse informieren. Weitere Details sprengen den Umfang dieser Webseite.