FRAGEN ZU ABZEICHEN

Natürlich gibt es eine ganze MengeAbzeichen im Pferdesport. Daraus folgen eine ganze Menge von Fragen. Im Wesentlichen ist alles in APO und LPO geregelt.

Daneben gibt es aber auch Fälle, die nicht in die Norm passen. Dafür hat die Deutsche Reiterliche Vereinigung einen Ermessensspielraum.

 

Welche Wege gibt es, um ein Abzeichen zu erwerben ??? 

Es gibt mindestens vier unterschiedliche Wege um ein Abzeichen zu erwerben.

 

1.) Ein Abzeichen kann über eine Abzeichenprüfung erworben werden. Dies ist der Normalfall.

     Wer noch ein altes Abzeichenheft (Deutsches Reitabzeichen, Deutsches Fahrabzeichen, Deutsches

     Voltigierabzeichen) hat, findet darin den Eintrag "Herrn / Frau / Frl, wird hiermit das <Abzeichen>

     verliehen." Dies bedeuted nur, dass der Bewerber oder die Bewerberin die Abzeichenprüfung

     erfolgreich absolviert hat. Es hat nichts mit der öffentlichen Verleihung des goldenen Abzeichens zu

     tun.  

 

2.) Ein Abzeichen kann über Turniererfolge (nur die Abzeichenstufe 2 und die Abzeichenstufe 1 [RA2, RA1, FA2, FA1,

     VA2,  VA1]) erworben werden. Da es keine Longierturniere gibt, gibt es auch hier nicht die Möglichkeit ein

     Longierabzeichen über Turniererfolge zu erwerben.

 

3.) Ein Abzeichen kann zuerkannt werden. Das trifft vor allem für Persn3n mit einer Berufsausbildung im Pferdesport zu.

     Diesen Personen kann aufgrund ihres Berufsabschlusses (z. B. Pferdewirt oder Pferdewirtschaftsmeister) ein

     Abzeichen zuerkannt werden. Diese Personen brauchen keine Abzeichenprüfung zu absolvieren, dürfen aber

     trotzdem das zuerkannte Abzeichen in der Öffentlichkeit tragen. Sie sind damit den Absolventen einer Abzeichen-

     prüfung  gleichgestellt.

 

     Wie bekomme ich ein Abzeichen zuerkannt ?

     Hier gibt es wiederum zwei Möglichkeiten.

     - Die Deutsche Reiterliche Vereinigung kann von sich aus tätig werden und der Person ein Abzeichen zuerkennen.

     - Die Person kann einen Antrag auf Zuerkennung bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung stellen.

 

     Beide Wege sind bei mir schon beschritten worden. 

     Die Abzeichen LA5, RA5, der Basispass ,der Reitpass mit Springen) wurden mir von der Deutschen Reiterlichen

     Vereinigung zuerkannt.

     Allerdings war es wesentlich schwieriger die zugehörigen Nadeln zu erhalten als die Zuerkennung.

     

     Den Kutschenführerschein B, den Pferdeführerschein Umgang, den Pferdeführerschein Reiten und das LA4 wurden

     mir auf Antrag zuerkannt. Hier wurden die Nadeln gleich mitgeliefert (Für den Kutschenführerschein B gibt es

     keine Nadel). Die Pferdeführerscheine wurden mir aufgrund meiner Berufsausbildung als Pferdewirt zuerkannt.

     Den Kutschenführerschein B habe ich aufgrund der damals bestandenen Fahrwart Prüfung zuerkannt bekommen.

     Aufgrund meines Besitzes des DFA III wurde mir ebenfalls auf Antrag das FA4 zuerkannt.

 

4.) Ein Abzeichen kann öffentlich verliehen werden. Dies trifft nur auf die goldenen Abzeichen der jeweiligen Disziplin zu.

     Hier muss der Bewerber (die Bewerberin) die notwendigen Turniererfolge (Reiten, Fahren, Voltigieren) nachweisen

     und einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung stellen. Dieser Antrag wird dann von

     der Deutschen Reiterlichen Vereinigung geprüft und im Erfolgsfall wird bei einer Pferdesportveranstaltung, bei dem

     der Bewerber (die Bewerberin) startet, öffentlich verliehen. Natürlich wird darüber im Fernsehen und in der Presse

     berichtet.

 

Ich habe ein altes Abzeichen (DRA, DFA, DVA). Darf ich das in der Öffentlichkeit tragen ?

Grundsätzlich darf jeder, der ein Abzeichen erworben hat, dieses sein Leben lang in der Öffentlichkeit tragen.

Auch wenn die Abzeichen (DRA III, DRA II, DRA I, DFA III, DFA II, DFA I, DVA III, DVA II, DVA I) heute nicht mehr

vergeben werden, so behalten sie doch ihre Gültigkeit.

 

Welches alte Abzeichen entspricht welchem neuen Abzeichen ?

Die alten Abzeichen der Stufe IV (kleines Abzeichen) entsprechen den neuen Abzeichen der Stufe 5.

Die alten Abzeichen der Stufe III (Bronze) entsprechen den neuen Abzeichen der Stufe 4.

Die alten Abzeichen der Stufe II  (Silber) entsprechen den neuen Abzeichen der Stufe 2.

Die alten Abzeichen der Stufe I   (Gold) entsprechen den neuen Abzeichen der Stufe 1. 

Das neue goldene Abzeichen, das öffentlich verliehen wird,  jeder Disziplin liegt also über dem alten goldenen Abzeichen und ist somit schwerer zu erreichen.

 

ABER : Ein einmal öffentlich verliehenes goldenes Abzeichen (  DRA I, DFA I oder DVA I  ) behält seine Gültigkeit und

            darf weiterhin öffentlich getragen werden und wird nicht zurückgestuft zur Stufe 1 der neuen Abzeichen.

 

DRA IV   ===>   RA5  DFA IV  ===>  FA5 DVA IV  ===> VA5
DRA III   ===>   RA4 DFA III  ===> FA4 DVA III  ===> VA4
DRA II    ===>   RA2 DFA II   ===> FA2 DVA II   ===> VA2
DRA I     ===>   RA1 DFA I    ===> FA1 DVA I    ===> VA1

 

Ich habe ein neues Abzeichen erworben, darf ich auch ein altes Abzeichen tragen ?

Eindeutig nein. Sie haben zwar die Bedingungen für ein neues Abzeichen erfüllt, aber die Bedingungen für die alten

Abzeichen können Sie nicht erfüllen weil diese Abzeichen nicht mehr geprüft werden und die alten Abzeichen auch

nicht mehr vergeben werden. Daher haben Sie keine Möglichkeit auf rechtlich korrekte Weise ein altes Abzeichen zu

erhalten.

 

Auch wenn Ihnen die alten Abzeichen vielleicht besser gefallen, dürfen Sie sie nicht tragen. Sie können sich natürlich ein

solches Abzeichen bei einem Militaria Händler erwerben und bei sich zu Hause in eine Vitrine legen.