ERSTE HILFE FAHRER

 

Jeder Fahrer sollte einen Erste Hilfe Kurs absolviert haben und diesen alle zwei Jahre auffrischen.

Deswegen wurde mit der Neuordnung der Reit- und Fahrzeichen für den Erwerb des RA5 sowie für den Erwerb des FA5 der Erste Hilfe Kurs als Voraussetzung festgelegt.

In einem Reitverein oder auch einem Privat- oder Turnierstall sind immer genügend Personen anwesend die Erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst rufen können

Nach einem Unfall soll dem verunfallten Fahrer Erste Hilfe geleistet werden. Natürlich ist die Erste Hilfe vom jeweiligen Unfall abhängig und damit unterschiedlich. Eine Platzwunde kann gereinigt werden, mit einer Kompresse abgedeckt und mit einem Verband fixiert werden.

Bei einem Knochenbruch dagegen ist dieser ruhig zu stellen (darf nicht bewegt werden).

Bei einer Ohnmacht ist die stabile Seitenlage anzuwenden.

Anders sieht es im Straßenverkehr und Gelände aus. Trotzdem kann man davon ausgehen, dass der Fahrer früher oder später gefunden wird, weil er nur Straßen und Feldwege benutzen kann.

Deshalb sollte man in das Gelände grundsätzlich nur zu zweit fahren (wobei die zweite Person das Gespann wieder zurück fahren können sollte) und auf jeden Fall auf der Kutsche einen Erste Hilfe Kasten für den Menschen und ein Erste Hilfe Set für das Pferd sowie mehrere Haftbandagen und Watte mitführen. Damit hat man dann im Falle eines Unfalls alles Notwendige dabei.

Spätestens am Stall kann der Reservefahrer dann den Rettungsdienst über Mobilfunk oder Festnetz verständigen. Er hat zu warten bis dieser eintrifft und kann in der Zwischenzeit die Pferde ausspannen und abschirren und in den Stall (oder auf die Weide) bringen sowie die Kutsche an ihren Platz bringen.

Wenn der Rettungsdienst da ist, dann führt der Reservefahrer den Rettungsdienst zum Unfallort.