IM VERKEHR REITEN
Solange der Reiter sich auf einem Privatgelände (z. B. im Reitverein) befindet gelten die Regeln des Besitzers des Privatgeländes.
Im Straßenverkehr gibt es auch für den Reiter einiges zu beachten. Zunächst gilt für ihn wie für jeden anderen Verkehrsteilnehmer auch der §1 der STVO.
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Daraus ergeben sich einige Verhaltensweisen. Der Reiter darf also nur dort traben und galoppieren wo er keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Bei der Begegnung mit Fußgängern oder Radfahren hat er zum Schritt durchzuparieren.
Außerdem hat das Reitpferd die Plakette für die Reitwegeabgabe gut sichtbar am Zaumzeug des Pferdes zu tragen. Diese Plakette wird von der unteren Naturschutzbehörde des Kreises des Wohnsitzes des Reiters vergeben und ist halterbezogen. Jeder private Pferdehalter braucht also nur eine Plakette, auch wenn er mehrere Pferde hat, weil er immer nur mit einem Pferd gleichzeitig im Gelände sein kann.
Diese Plakette besteht aus einem Kürzel für den Wohnsitz - Landkreis des Reiters analog zum Autokennzeichen und einer Nummer sowie einem Aufkleber für das aktuelle Jahr.
Wenn der Reiter sich im Gelände unangemessen verhält, kann der andere Teilnehmer im Straßenverkehr sich die Nummer der Plakette merken und sich bei der unteren Naturschutzbehörde oder beim Förster beschweren. Der Reiter bekommt dann Ärger.
Verkehrszeichen
Der Reiter ist per Definition kein Fahrzeug. Deshalb kann er das Schild 250 getrost ignorieren.
Verbot für Fahrzeuge aller Art. Das Zeichen gilt nicht für Handfahrzeuge, abweichend von § 28 Absatz 2 auch nicht für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh.
Zusatzzeichen
Als Reiter ist man kein Fahrzeug. Deshalb gilt das Schild "Verbot für Fahrzeuge aller Art" auch nicht für ihn. Deshalb brauchen ihn auch die Zusatzzeichen nicht zu interessieren. Er kann diese Zeichen also getrost ignorieren.
Das Verkehrszeichen "Fußgänger" ist auch für Reiter bindend. Reiter müssen hier absteigen und das Pferd per Hand führen. Dann darf er dieses Zeichen passieren.
Das Verkehrszeichen "Reiter" kennzeichnet Reitwege. Diese Wege dürfen nur von Reitern benutzt werden, für alle anderen Verkehrsteilnehmer sind sie verboten.
Das Verkehrszeichen "Reiten verboten" kennzeichnet Wege auf denen Reiten grundsätzlich nicht erlaubt ist.
Manchmal sieht man auch das Zeichen "Verbot für einspurige und zweispurige Kraftfahrzeuge". Da der Reiter aber kein Fahrzeug hat, darf er dieses Schild getrost ignorieren.
Daneben ist im Gelände das Reiten in Naturschutzgebieten, Schonungen, gesperrten Gebieten (z. B. nach Orkan Cyrill) auch ohne Verbotszeichen verboten.