IMPFUNGEN

Für Pferde gibt es Pflichtimpfungen und freiwillige Impfungen. Zu den Pflichtimpfungen gehören Influenza, Herpes und Tetanus. Zu den freiwilligen Impfungen gehört die Impfung gegen Borreliose und hoffentlich bald auch die Impfung gegen das Sommerekzem (da wird zur Zeit dran gearbeitet).

Die Grundimmunisierung ist eine Kombination von Influenza, Herpes und Tollwut. Sie soll jedes Pferd in seiner Jugend erhalten (Pflichtimpfung).

Allerdings kann es sein, dass vorübergehend ein Impfstoff (z. B. Herpes) nicht verfügbar ist. Dann kann diese Impfung natürlich nicht erfolgen. Sie sollte aber schnellstmöglich nachgeholt werden.

 

PFERDESEUCHEN

Pferdeseuchen sind grundsätzlich anzeigepflichtig. Der Pferdehalter oder der Tierarzt muss die Seuche dem zuständigen Veterinäramt melden.

Als meldepflichtige Pferdeseuchen gelten :

     Tollwut                               

     Ansteckende Blutarmut        

     Afrikanische Pferdepest        

     Rotz                                   

     West Nil Virus                      

     Beschälseuche                     

     Pferdeenzephalomyelitis       

 

Als nicht meldepflichtige Pferdeseuchen gelten :

     Herpes (Typ I und Typ IV)    

     Druse                                 

 

Diese Pferdeseuchen können durchaus für das Pferd tödlich sein (z. B. Tollwut). 

Auch wenn Herpes und Druse nicht meldepflichtig sind, werden sie in aller Regel doch dem zuständigen Veterinäramt gemeldet weil die Quarantänemaßnahmen organisiert werden müssen. Herpes und Druse können nicht auf den Menschen übertragen werden.

Im Fall einer Pferdeseuche tritt das Tierseuchengesetz in Kraft. Hier sind alle zu ergreifenden Maßnahmen definiert.

Das Veterinäramt trifft weitere Maßnahmen (Quarantäne, Desinfektionsmatten, Trennen des Mistes der befallenen Pferde von dem Mist der nicht befallenen Pferden, thermische Entsorgung des infizierten Mistes, Sperren der Weiden der befallenen Pferden von den Weiden der nicht befallenen Pferden, Mitarbeiter müssen Einwegkittel und Handschuhe (eventuell auch Gesichtsmasken) tragen und sich selbst oft desinfizieren usw.). Die Mitarbeiter, die die betroffenen Pferde versorgen dürfen nicht mit den gesunden Pferden in Kontakt kommen. Das Putzzeug muss regelmäßig desinfiziert werden. Mindestens dann, wenn die Quarantäne beendet ist, bevor es mit anderen Pferden in Kontakt kommt.

Alle meldepflichtigen Pferdeseuchen sind auf den Menschen übertragbar und die meisten verbreiten sich rasch im gesamten Bestand. Deshalb wird das Veterinäramt wahrscheinlich eine Nottötung der infizierten Pferde veranlassen. Eventuell muss sogar der gesamte Bestand getötet werden.

Eine Behandlung der infizierten Pferde erfolgt nicht !!!

Der Besitzer erhält vom Veterinäramt ein entsprechendes Dokument, dass der Besitzer der Tierseuchenkasse vorlegen kann, um eine Entschädigung für den entstandenen Schaden zu erhalten.